Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Gebäuden sind nicht nur feuerpolizeilich vorgeschrieben, der Gesetzgeber verlangt außerdem vom RWA-Anlagenbetreiber ein einwandfreies Funktionieren der RWA-Anlage über die ganze, langjährige Betriebsdauer des Gebäudes hinweg.
Dadurch soll eine sichere Entrauchung des Gebäudes im Brandfalle gewährleistet werden. Verständlich, immerhin hängen Menschenleben von einer einwandfreien Funktion der RWA-Anlage ab.
WindowMaster bietet spezielle Wartungsverträge für RWA-Anlagen an und überprüft im jährlichen Rhythmus die komplette RWA-Anlage. Damit kommen Sie als RWA-Anlagenbetreiber Ihrer Sorgfaltspflicht nach und genügen den gesetzlichen Ansprüchen.
Die Wartung der RWA-Anlage umfasst die Funktionsfähigkeit der Fenster, Fensterantriebe, Notstromversorgung, Auslösung und der Überwachungsfunktionen.
Um eine ständige Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Rauchabzugsvorrichtung regelmäßig in Anlehnung an DIN 18232 zu warten. Auf die Bauregelliste A wird hingewiesen.
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