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Rauch- und Wärmeabzugsanlage

In Gebäuden mit mehr als fünf oberirdischen Geschossen ist an oberster Stelle des Treppenraumes eine Rauchabzugsvorrichtung mit einer Größe von mindestens 5% der Grundfläche, mindestens jedoch 1 m² anzubringen. Die Rauchabzugsöffnung muss vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz zu öffnen sein (manuelle Aktivierung des Rauchabzuges).
Die Bedienstellen sind mit einer Kennzeichnung zu versehen, z.B. mit der Aufschrift "Rauchklappe". Auch sollten die Stellung der Rauchabzugsöffnung offen oder geschlossen - an der Bedienungsstelle erkennbar sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Rauchauslösevorrichtung jederzeit ausgelöst werden kann. Gewährleistet wird dies z.B. durch Aktivierung über Gestänge oder Gaspatronen (CO2).

Der Zweck einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) besteht darin, ein brennendes Gebäude zu entrauchen und somit Fluchtwege für Personen im Gebäude und Zugangswege für die Feuerwehr rauchfrei zu halten.

WindowMaster bietet eine Reihe von Produkten zum Thema RWA an.

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